Sprunginnovation und disruptive Innovation: der Unterschied
Das deutsche Gesetz bemisst eine Sprunginnovation an ihrer Wirkung: Sie kann Märkte grundlegend verändern oder ein großes Problem lösen. Christensens disruptive Innovation beschreibt dagegen einen Weg in den Markt, von unten oder über Nichtkunden. Die beiden Begriffe überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich; die Bundesregierung verwendet sie teils synonym.
Das Wort „Sprunginnovation“ hat in Deutschland eine Legaldefinition und eine eigene Bundesagentur. „Disruptive Innovation“ ist ein Begriff aus der Managementforschung. Er geht auf Clayton M. Christensen zurück, der 1995 mit Joseph L. Bower zuerst von „disruptive technologies“ schrieb (zur Begriffsgeschichte), und wurde 2015 von ihm und zwei Koautoren genau eingegrenzt. Wer beide gleichsetzt, verliert, was jeder für sich erklärt. Diese Seite legt die Definitionen nebeneinander.
Die gesetzliche Definition
Das SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG) vom 22. Dezember 2023 bestimmt in § 1 Abs. 2, was eine Sprunginnovation ist:[1]
„Sprunginnovationen im Sinne dieses Gesetzes sind Innovationen, die durch neuartige Lösungsansätze bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle auf Märkten grundlegend verändern oder ersetzen und dadurch neue Märkte und große Wertschöpfungspotentiale eröffnen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen können.“
Die Definition hat drei Teile. Das Mittel sind „neuartige Lösungsansätze“. Der Eingriff besteht darin, bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle grundlegend zu verändern oder zu ersetzen. Die Wirkung sind neue Märkte und große Wertschöpfungspotentiale oder die Lösung eines bedeutenden Problems. Alles steht im Modus der Möglichkeit: „können“. Kein Wort fällt über das Marktsegment, in dem eine Innovation beginnt, über ihren Preis, ihre anfängliche Qualität oder die Reaktion etablierter Anbieter.
§ 1 Abs. 1 nennt den Auftrag der Agentur: „die Identifizierung, Validierung und öffentliche Förderung von Vorhaben, die das Potential für eine Sprunginnovation aufweisen“.
Wie SPRIND den Begriff erklärt
Die Agentur selbst formuliert es auf ihrer Website etwas anders:[2]
„Eine Sprunginnovation ist eine Innovation, die unser Leben nachhaltig zum Besseren verändert. Sie kann einen komplett neuen Markt erschaffen, einen existierenden Markt so grundlegend verändern, dass ein völlig neues Ökosystem entsteht, oder ein massives technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen.“
Gegenüber dem Gesetz kommt eine Wertung hinzu: Die Innovation soll das Leben „zum Besseren“ verändern. Als Beispiele nennt SPRIND eine Reihe von „Radio und Fernsehen über Aspirin und Elektronenmikroskop bis zum Automobil“; Internet und Smartphone „stammen dagegen nicht aus Deutschland“. Nach unserer Lesart zeigt die Liste, wie der Begriff gemeint ist: als Sprung in der Wirkung, gleichgültig, auf welchem Weg ein Produkt in den Markt kam.
SPRIND in Fakten
| Merkmal | Angabe | Quelle |
|---|---|---|
| Name | Bundesagentur für Sprunginnovationen; die Abkürzung SPRIND steht für „Sprunginnovationen in Deutschland“ | Bundesforschungsministerium (BMFTR)[4] |
| Gründung | im Dezember 2019 in Leipzig; laut IHK Halle-Dessau am 16. Dezember 2019 als „SprinD GmbH“ | BMFTR; IHK[5] |
| Gesellschafter | laut IHK Halle-Dessau der Bund als Alleingesellschafter | IHK |
| Rechtsform und Sitz | GmbH mit Sitz in Leipzig, Handelsregister HRB 36977 | § 1 Abs. 1 SPRINDFG |
| Gesetz | SPRIND-Freiheitsgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 415); laut Wikipedia am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen | gesetze-im-internet.de; Wikipedia[6] |
| Reifegrad-Fokus | grundsätzlich TRL 3 bis 7 (Technology Readiness Level, technischer Reifegrad), „zwischen experimenteller Machbarkeit und marktfähigem Prototyp“ | SPRIND-FAQ |
| Budget (Planung) | Anlaufphase 2019 bis 2022: mindestens 151 Mio. Euro kalkuliert; für die zehnjährige Laufzeit ab 2019 insgesamt rund 1 Mrd. Euro gerechnet | SPRIND-FAQ |
| Gründungsdirektor | Rafael Laguna de la Vera | SPRIND, Seite in Leichter Sprache[3] |
Die Budgetangaben sind Planungen aus der SPRIND-FAQ, keine abgerechneten Ausgaben. Wer die Agentur heute leitet, wie viel Geld tatsächlich geflossen ist und wie Evaluierungen ausfallen, haben wir nicht geprüft. Dazu steht hier deshalb nichts.
Christensens Definition daneben
Christensen, Michael E. Raynor und Rory McDonald definieren Disruption in der Harvard Business Review vom Dezember 2015 nicht über eine Wirkung, sondern als Prozess:[8]
“‘Disruption’ describes a process whereby a smaller company with fewer resources is able to successfully challenge established incumbent businesses.”
„‚Disruption‘ beschreibt einen Prozess, in dem ein kleineres Unternehmen mit weniger Ressourcen etablierte Anbieter erfolgreich herausfordern kann.“Übersetzung: disruptiv.info
Der Prozess hat einen festen Anfang: „A disruptive innovation, by definition, starts from one of those two footholds.“ Eine disruptive Innovation beginnt per Definition an einem von zwei Einstiegspunkten, am unteren Ende eines bestehenden Marktes (Low-End) oder bei Nichtkunden (New-Market). Die meisten Kunden der Etablierten halten das Angebot anfangs für schlechter, die Etablierten „tend not to respond vigorously“, reagieren also kaum. Danach wandert der Neuling nach oben. Vollzogen ist die Disruption, wenn Mainstream-Kunden das Angebot in großer Zahl übernehmen. Mehr dazu auf der Seite zur disruptiven Innovation.
Wirkung gegen Weg: die Abgrenzung
Einordnung von disruptiv.info: Die folgende Abgrenzung ist unsere eigene Ableitung aus den beiden Primärdefinitionen. Sie ist keine herrschende Lehre.
Sprunginnovation (SPRINDFG)
Maßstab ist die Wirkung: grundlegende Veränderung oder Ersetzung, neue Märkte und große Wertschöpfung oder die Lösung eines bedeutenden Problems. Über den Weg in den Markt sagt die Definition nichts.
Disruptive Innovation (Christensen)
Maßstab ist der Weg: Einstieg im Low-End- oder New-Market-Segment, anfangs unterlegen, schwache Reaktion der Etablierten, später Aufstieg in den Mainstream. Wie groß der technische Sprung ist, spielt keine Rolle.
| Merkmal | Sprunginnovation (§ 1 Abs. 2 SPRINDFG) | Disruptive Innovation (HBR 2015) |
|---|---|---|
| Maßstab | Wirkung | Weg in den Markt |
| Einstieg | nicht festgelegt | unteres Marktende oder Nichtkunden |
| Produkt am Anfang | nicht festgelegt | für die meisten Kunden der Etablierten schlechter |
| Reaktion der Etablierten | nicht festgelegt | zunächst schwach |
| Technischer Anspruch | „neuartige Lösungsansätze“ | „good enough“ genügt |
| Kann erhaltend sein | ja | nein, das ist der Gegenbegriff |
| Wirkung und Erfolg | große Wirkung als Möglichkeit Teil der Definition („können“) | Erfolg kein Teil der Definition |
Daraus folgen zwei Dinge. Erstens kann eine Sprunginnovation erhaltend sein, etwa ein technischer Durchbruch, den etablierte Anbieter für ihre besten Kunden nutzen. Erhaltende Innovation (sustaining innovation) heißt bei Christensen ausdrücklich nicht nur „kleiner Schritt“:
“These improvements can be incremental advances or major breakthroughs, but they all enable firms to sell more products to their most profitable customers.”
„Diese Verbesserungen können schrittweise Fortschritte oder große Durchbrüche sein, aber sie alle ermöglichen es Unternehmen, ihren profitabelsten Kunden mehr Produkte zu verkaufen.“Übersetzung: disruptiv.info
Zweitens muss eine disruptive Innovation technisch nicht spektakulär sein. Beim Low-End-Einstieg genügt laut HBR 2015 ein Produkt, das „good enough“ ist, also gut genug, für Kunden, denen das bestehende Angebot mehr bietet, als sie brauchen. Mehr zum Gegenbegriff steht im Abschnitt zur erhaltenden Innovation.
Unser Fazit: Die beiden Begriffe überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich; die Bundesregierung verwendet sie teils synonym. Ein Angebot, das bei Nichtkunden beginnt und später einen ganzen Markt umbaut, kann beide Definitionen erfüllen. Ein Durchbruch für die besten Kunden der Etablierten kann nur die eine erfüllen, ein billiges „gut genug“-Produkt am unteren Marktende womöglich nur die andere.
Warum die Begriffe oft gleichgesetzt werden
Auf ihrer Seite zum SPRIND-Freiheitsgesetz schreibt die Bundesregierung, „Disruptive Innovationen voran bringen“ sei das „Ziel der 2019 von der Bundesregierung gegründeten ‚Agentur für Sprunginnovationen‘ (SPRIND)“.[7] Auch die Wikipedia setzt beide Begriffe gleich. Im Alltag stört das wenig, weil die Alltagssprache „disruptiv“ ohnehin weiter fasst als Christensen und oft schlicht „umwälzend“ meint. Wer aber in einer Strategie, einem Förderantrag oder einer Seminararbeit von disruptiver Innovation im Sinne Christensens spricht, behauptet etwas anderes als jemand, der eine Sprunginnovation meint. Das eine folgt nicht aus dem anderen. Ob ein Angebot nach Christensens Kriterien disruptiv ist, prüft der Disruptions-Check.
Quellen
- SPRINDFG (SPRIND-Freiheitsgesetz vom 22. Dezember 2023, BGBl. 2023 I Nr. 415), § 1 Abs. 1 und 2, § 9. https://www.gesetze-im-internet.de/sprindfg/BJNR19F0A0023.html
- SPRIND: FAQ. https://www.sprind.org/faq
- SPRIND: Seite in Leichter Sprache. https://www.sprind.org/leichte-sprache
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Agentur für Sprunginnovationen. https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/TransferInDiePraxis/AgenturFuerSprunginnovationen/agenturfuersprunginnovationen.html
- IHK Halle-Dessau: Meldung zur Sprunginnovationsagentur (nur als Auszug gesehen). ihk.de/halle, Meldung zur Sprunginnovationsagentur
- Wikipedia: Bundesagentur für Sprunginnovationen. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesagentur_für_Sprunginnovationen
- Bundesregierung: Sprunginnovationen flexibel fördern (SPRIND-Freiheitsgesetz). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sprind-freiheitsgesetz-2204012
- Clayton M. Christensen, Michael E. Raynor, Rory McDonald: „What Is Disruptive Innovation?“, Harvard Business Review, Dezember 2015. https://hbr.org/2015/12/what-is-disruptive-innovation